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29. Mai 2014

Offizielle Webprasenz
des Au
ßenministeriums der Volksrepublik Donezk
und der Neurussland
Kommentar des Au
ßenministeriums der Volksrepublik Donezk
uber die OSZE-Beobachtermission

 

Das Außenministerium der Volksrepublik Donezk (DNR) erinnert Sie daran, dass ab dem 12. Mai 2014, d. h. dem Tag der Zusammenfassung der Ergebnisse des Unabhängigkeitsreferendums, sind die Volksrepublik Donezk und die Volksrepublik Lugansk souveräne Staaten, die zur Zeit auf dem Weg zu Ihrer Vereinigung sind. Dokumente, unterzeichnet durch die Partei der heutigen oder der ehemaligen ukrainischen Regierung in Kiew, sind ungültig auf dem Hoheitsgebiet der Volksrepublik Donezk. In diesem Zusammenhang sind alle Dokumente der OSZE-Mission, einschließlich des OSZE-Beschlusses NR. 1117 vom 21. März 2014 ("Entsendung einer Sonderbeobachtermission der OSZE in die Ukraine"), sowie Dokumente der anderen internationalen Organisationen, wo "Ukraine" oder "Donetzkaya Oblast'", d. h. Gebiet Donezk, als Orte der Wirksamkeit dieser Dokumente angegeben sind, nicht mehr gültig auf dem Hoheitsgebiet der Volksrepublik Donezk.

Wir informieren Sie ebenfalls, dass OSZE sich der Unterzeichnung des Memorandums über die Bedingungen und Ordnung der Missionsaktionen auf dem Territorium der Volksrepublik Donezk entzogen hat. Vertreter des Kiewer Zentralbüros der Sonderüberwachungsmission in der Ukraine ("OSCE Special Monitoring Mission to Ukraine") haben bis heute unsere Anfrage vom 13. Mai nicht beantwortet und verweigern dadurch sogar eine einfache Besprechung der Bedingungen und der Sicherheitsfragen ihres Aufenthaltes mit den Vertretern der Volksrepublik Donezk. Unter solchen Bedingungen sind die Vertreter der OSZE-Mission, die ihre Aktivitäten nach dem 12. Mai ohne jegliche Rechtsgrundlage fortgeführt haben, für alle weiteren Konsequenzen vollkommen eigenverantwortlich.

Wir machen bekannt, dass eine Fortführung der internationalen Missionen der OSZE oder anderer internationaler Organisationen auf dem Hoheitsgebiet der Volksrepublik Donezk nicht möglich ist, solange einschlägige internationale Abkommen mit der Regierung der Volksrepublik Donezk nicht abgeschlossen werden; hiervon ausgeschlossen sind Missionen des Roten Kreuzes, dessen Aktivitäten im Rahmen einer humanitären Funktion wir ohne weitere Bedingungen zu unterstützen bereit sind, und die Verfahren der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), "Mission zur Feststellung der Tatsachen möglicher Verwendung chemischer Waffen" in Städten Odessa und Mariupol, deren Anfang wir begrüßen.

Entsprechende interessierte Staaten und internationale Organisationen sollen unverzüglich das Außenministerium der Volksrepublik Donezk kontaktieren, und zwar mittels beliebiger Kontaktdaten angegeben auf der offiziellen Website des Außenministeriums, um die Aufenthaltsbedingungen ihrer Mitarbeiter auf dem Territorium der Volksrepublik Donezk zu koordinieren und diese zu akkreditieren.

Ansonsten wird die ganze Schuld für gesetzeswidrige Aktivitäten und deren mögliche Konsequenzen auf dem Hoheitsgebiet der Volksrepublik Donezk auf die entsprechenden internationalen Organisationen und Regierungen übertragen.

Das Außenministerium der Volksrepublik Donezk


 
     
 
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